LAPL (A)
Light Aircraft Pilot Licence (Aeroplane)Mit der LAPL-Ausbildung erlangt der Pilot zwar die günstigste verfügbare Pilotenlizenz für Flugzeuge; allerdings sind die Möglichkeiten, die Berechtigung zu erweitern, sehr begrenzt. Auch kann man in seinem aussereuropäischen Urlaub, beispielsweise in den USA, kein Flugzeug chartern.
Eine spätere Umschreibung der Lizenz auf PPL ist generell möglich; jedoch mit relativ hohem Aufwand verbunden (u.a. 15 Flugstunden). Also sollte man ernsthaft abwägen, ob man nicht gleich den etwas teureren PPL erwirbt.
Im Gegensatz zum Inhaber eines PPL kann der LAPL-Pilot keine Instrumentenflugberechtigung und keine Berechtigung zum Führen von mehrmotorigen Flugzeugen erwerben. Auch kann er keine Lizenz zum beruflichen Fliegen erhalten. Mittels Differenzschulung kann die Klassenberechtigung jedoch erweitert werden auf einmotorige komplexe Flugzeuge (mit Verstellpropeller und Einziehfahrwerk) und auf einmotorige kolbengetriebene Flugzeuge mit Turbolader und/oder Druckkabine. Auch kann eine Nachtflugberechtigung erworben werden.
Darüber hinaus dürfen Piloten nur dann am Sprechfunkverkehr teilnehmen, wenn für die verwendete Sprache ein Sprachenvermerk in ihrer Lizenz eingetragen ist. Das gilt über Englisch hinaus für jede Sprache, also auch für die deutsche Sprache. Diesen Vermerk erhält man über eine Selbsterklärung (deutsche Muttersprachler für Deutsch) und eine Sprachprüfung (für Englisch).
Deine Ausbildung sieht wie folgt aus
Stunden Theorie
Flugstunden
Theoretische Ausbildung
- Navigation
- Meteorologie
- Luftrecht
- Aerodynamik
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
- Sprechfunk
Die geforderten 100 Stunden können als Präsenzunterricht in der Flugschule durchgeführt werden. Dazu sind zwei Abende pro Woche mit 3 Stunden oder Samstag / Sonntag je nach Kurs vorgesehen. Alternativ ist auch die Nutzung eines Fernlehrgangs mit 10 Stunden Nahunterricht oder eine andere individuelle Kombination aus beiden Unterrichtsformen möglich.
Praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt in 8 Stufen:
- Mit Stufe 4 kannst Du ein Flugzeug alleine im Platzrundenbereich fliegen.
- Mit Stufe 7 erreichst Du die Solo-Überlandreife nach bestandener Theorie-Prüfung.
- In Stufe 8 wirst DU sie die praktische Prüfungsreife erlangen.
Vorgeschrieben sind mindestens 30 Flugstunden, die sich folgendermassen aufteilen:
- 15 Stunden mit Fluglehrer
- mindestens 6 Stunden überwachter Solo
Die praktische Ausbildung erfolgt auf bei uns auf dem bewährten Bristell BR23.
Darüber hinaus dürfen Piloten nur dann am Sprechfunkverkehr teilnehmen, wenn für die verwendete Sprache ein Sprachenvermerk in ihrer Lizenz eingetragen ist. Das gilt über Englisch hinaus für jede Sprache, also auch für die deutsche oder französische Sprache.
Voice VFR
Zur sicheren und korrekten Anwendung des Flugfunkes muss eine Radiotelefonieberechtigung erlangt werden.
![](https://www.alpaviation.ch/wp-content/uploads/HB_SRA-600x420.jpg)
Späteres Fliegen
LAPL-Inhaber erhalten die Klassenberechtigung Single Engine Piston, SEP (Land) bei maximal 2000kg und maximal 3 Passagieren, welche grundsätzlich immer gültig bleibt. Die Rechte als Pilot dürfen jedoch nur ausgeübt werden, wenn nach der Prüfung mindestens 10h PIC nachgewiesen werden können. Innerhalb der letzten 24 Monate müssen mindestens 12 Stunden als verantwortlicher Pilot geflogen wurden und ein Übungsflug mit einem Fluglehrer stattgefunden hat. Mit einer LAPL Lizenz ist keine Instrumentenflugausbildung möglich. Eine LAPL Lizenz ist nur innerhalb des EASA Luftraum gültig.