CPL (A)

Commercial Pilot License
Die Ausbildung zu einer CPL(A) – Commercial Pilot Licence (Aeroplane), Lizenz für Berufspiloten (Flugzeug) wird von uns in einer modularen Ausbildung angeboten. Da sie angehende Piloten jedoch nicht direkt in das Cockpit eines modernen Flugzeuges mit Jet- oder Turboprop-Antrieb führt, wird sie als Einstieg in den Pilotenberuf selten gewählt.

Die Lizenz ist für Privatpiloten geeignet, die ihre theoretischen Kenntnisse und ihre fliegerischen Fertigkeiten erweitern und vertiefen wollen. Sie können dann beispielsweise gewerbliche Rundflüge nach Sichtflugregeln durchführen oder später eine Ausbildung zum Fluglehrer anstreben.

Deine Ausbildung sieht wie folgt aus

Stunden Theorie

Stunden Praxis

Instrumentenflug

Theoretische Ausbildung

Der theoretische Unterricht umfasst 250 Stunden in folgenden Fächern:

  • Luftrecht
  • Flugzeugzelle & Systeme
  • Triebwerkkunde
  • Instrumente
  • Elektronik
  • Beladung & Schwerpunkt
  • Flugleistungen
  • Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Allgemeine Navigation
  • Funknavigation
  • Betriebliche Verfahren
  • Aerodynamik
  • Radiotelefonie
  • KSA (Knowledge Skills and Attitude)

Die geforderten 250 Stunden Theorieausbildung werden als Fernlehrgang durchgeführt. Davon werden 25 Stunden an der Schule als „Presence Learning“ eingesetzt.

Praktische Ausbildung

Zu Beginn der praktischen Ausbildung musst Du 150h Gesamtflugzeiterfahrung haben (wovon 50h als Pilot in command (PIC). Zum Zeitpunkt der Prüfung benötigst Du 200h Gesamtflugzeit und davon 100h als Pilot in Command.

Wenn Du bereits im Besitz der Instrumentenflugberechtigung bist, erfolgen 15 Stunden Flugausbildung nach Sichtflugregeln. Davon werden für 10 Flugstunden alternativ die Cessna 172, Bristell BR23 oder die Piper PA28 benutzt sowie für 5 Flugstunden ein Flugzeug mit Einziehfahrwerk und Verstellpropeller, alternativ die Cessna 182 RG, die Rockwell Commander TC115 oder die zweimotorige DA 42.

Für Bewerber ohne Instrumentenflugberechtigung sind zusätzlich 10 Stunden Flugausbildung im Instrumentenflug durchzuführen. 5 Stunden davon können in unserem Simulator FNPT II absolviert werden.

Für Bewerber ohne Nachtflugberechtigung sind zusätzlich 5 Stunden Nachtflug einzukalkulieren.

Späteres Fliegen

Die Berufspilotenlizenz berechtigt zu:

  • Zu einer berufsmässigen Tätigkeit im nichtgewerblichen Luftverkehr als verantwortlicher oder als zweiter Flugzeugführer auf Flugzeugen der in der Lizenz eingetragenen Muster.
  • Im gewerbsmässigen Luftverkehr zu einer Tätigkeit als verantwortlicher Flugzeugführer auf Flugzeugen der in der Lizenz eingetragenen Muster, die für eine Mindestbesatzung, bestehend aus einem Flugzeugführer, zugelassen sind (SPA Single Pilot Aircraft).